Anwalt für Strafrecht – Strafverteidiger in Berlin

Strafrecht Anwalt Arinstein in Berlin

Rechtsanwalt Boris Leonard Arinstein

  • Sie haben eine Anhörung, eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
  • Ihre Wohnung wurde durchsucht oder ein Bekannter wurde in U-Haft genommen?

Im Strafrecht gilt es, keine Zeit zu verlieren. Von mir erhalten Sie eine schnelle, diskrete und kompetente Hilfe! Als Anwalt für Strafrecht rate ich Ihnen:

  • Keine Aussage tätigen!
  • Ruhe bewahren!
  • Sofort Kontakt aufnehmen!
Anwalt Strafrecht Berlin von Mandanten bewertet

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!

Die Kanzlei ist 24/7 telefonisch besetzt. Rückruf direkt vom Anwalt innerhalb 24 Stunden.

Strafverteidigung in Berlin und Umgebung – Meine Schwerpunkte

Allgemeines Strafrecht

Ob Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug – das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl alltäglicher Straftatbestände. Die Kanzlei Arinstein steht Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite – kompetent, diskret und engagiert.

Jugendstrafrecht

Jugendliche und Heranwachsende benötigen besondere Verteidigung. Die Kanzlei Arinstein vertritt junge Mandanten mit dem nötigen Fingerspitzengefühl – mit dem Ziel, Chancen zu erhalten und Perspektiven zu wahren.

Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Sexualstrafrecht wie sexuelle Nötigung oder Missbrauch haben oft massive persönliche und gesellschaftliche Auswirkungen. Diskretion, Fingerspitzengefühl und eine starke Verteidigung stehen bei uns an erster Stelle.

Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder fahrlässige Körperverletzung – das Verkehrsstrafrecht kann schwerwiegende Folgen haben. Die Kanzlei Arinstein hilft, Führerscheinverlust und andere Sanktionen abzuwehren.

Drogenstrafrecht

Egal ob Besitz, Handel oder Einfuhr – Drogendelikte sind oft mit erheblichen Strafen verbunden. Wir prüfen die Beweislage genau und setzen uns für eine bestmögliche Verteidigung ein.

Internetstrafrecht

Cybercrime, Online-Betrug oder der Besitz illegaler Inhalte im Netz – die digitale Welt bringt neue strafrechtliche Herausforderungen mit sich. Die Kanzlei Arinstein bietet fundierte Beratung und Verteidigung im IT-Strafrecht.

Staatsschutzsachen

Bei politisch motivierten Straftaten, Spionage oder Extremismusvorwürfen stehen hohe Strafen im Raum. Die Kanzlei Arinstein übernimmt Ihre Verteidigung auch in komplexen Staatsschutzverfahren mit strategischer Präzision.

Tötungsdelikte

Vorwürfe wie Mord oder Totschlag zählen zu den schwerwiegendsten im Strafrecht. Hier ist eine erfahrene und furchtlose Strafverteidigung entscheidend – die Kanzlei Arinstein kämpft für Ihre Rechte.

Pflichtverteidigung

Auch wenn Sie keinen eigenen Anwalt beauftragen können, haben Sie Anspruch auf rechtliches Gehör. Rechtsanwalt Arinstein übernimmt Pflichtverteidigungen mit vollem Engagement – Ihr Recht auf Verteidigung ist unsere Pflicht.

Verhaltensregeln im Strafrecht

In einem Strafverfahren gelten drei goldene Regeln: Keine Aussage! Keine Aussage! Keine Aussage!

Auch wenn der Vernehmungsbeamte sympathisch wirkt und so tut, als ob er Ihnen helfen möchte. Dabei handelt es sich fast ausschließlich immer um eine Verhörstrategie. Deshalb: Machen Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Kontaktieren Sie lieber sofort einen Strafverteidiger. Denn erst nach erfolgter Akteneinsicht kann beurteilt werden, ob es sinnvoll ist, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Außerdem darf Ihr Schweigen Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt werden. Eine zu frühe und unabgewogene Aussage richtet meist mehr Schaden als Nutzen an. Selbst dann, wenn man unschuldig ist!

Positiv bewertet von Mandanten

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Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert bei allen Fragen und Problemen im Strafrecht. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung auf!

  • Ersteinschätzung vom Anwalt

  • 100 % kostenlos & unverbindlich

  • Rückruf innerhalb 24 Stunden

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    Anwalt für Strafrecht in Berlin

    Rechtsanwalt Boris Leonard Arinstein

    100 % Einsatz für den Mandanten

    Ich bin Ihr Strafverteidiger mit 100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Egal ob gegen Sie ein Strafverfahren in Berlin, Brandenburg oder einem anderen Ort in Deutschland läuft. Ich kämpfe unvoreingenommen mit einem objektiven Blick für Ihr Recht. Ich lasse Sie mit Ihren Sorgen und Nöten nicht im Regen stehen, sondern setze mich mit voller Energie für Ihre Interessen ein.

    Mein Kanzleisitz befindet sich in in der Urbanstraße in Berlin. Von dort aus vertrete und verteidige ich Mandanten nicht nur in Berlin, sondern bundesweit vor allen deutschen Gerichten.

    Einfache und schnelle Kommunikation

    Als Anwalt für Strafrecht bin ich für meine Mandanten stets gut erreichbar. Sie erreichen mich telefonisch oder via E-Mail. Ich nehmen mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

    Unvoreingenommen, vertrauensvoll und auf Augenhöhe

    Mit einem laufenden Strafverfahren geht oft auch eine gewisse Vorverurteilung durch Medien oder Gesellschaft einher. Ich garantiere Ihnen eine objektive und unvoreingenommene Strafverteidigung in allen Straftatbeständen. Egal ob schuldig oder unschuldig, meine Strafverteidigung orientiert sich allein an Ihren Bedürfnissen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

    Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für das Erstgespräch!

    Einfache und schnelle Kommunikation: Ein Rückruf erfolgt schnell und direkt vom Anwalt für Strafrecht.

    Phasen der Strafverteidigung – so verteidige ich Sie

    Kontakt aufnehmen

    Nehmen Sie Kontakt auf und profitieren Sie von meiner unverbindlichen und kostenlosen Ersteinschätzung. Dabei erfahren Sie, was Sie konkret erwartet und wie Sie am besten vorgehen sollten.

    Akteneinsicht

    Sie beauftragen mich mit Ihrer Strafverteidigung? Ich verliere keine Zeit und werde sofort Einsicht in die Akte beantragen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen.

    Termin/ Erstberatung

    Sobald die Akte übermittelt und geprüft wurde, erfolgt ein Termin in welchem wir gemeinsam die Sachlage sowie eine geeignete Verteidigungsstrategie besprechen, damit Sie bestens informiert sind.

    Einstellung des Verfahrens

    Ist es möglich eine Einstellung des Strafverfahrens ohne Gerichtsverhandlung zu erreichen, wirke ich mit Nachdruck darauf hin. Oftmals lässt sich auch ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung erwirken.

    Verteidigung vor Gericht

    Ist eine Verfahrensbeendigung nicht möglich, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung. Hierbei können Sie sich auf eine energische und durchsetzungsstarke Verteidigung durch alle Instanzen verlassen.

    Häufige Fragen zur Strafverteidigung

    Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung zur Polizei erhalte?

    Bewahren Sie Ruhe und sagen Sie zunächst nichts. Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu erscheinen oder sich zur Sache zu äußern. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger – jede unüberlegte Aussage kann sich später negativ auswirken.

    Die Polizei ermittelt in der Regel zwischen 3-6 Monaten, manchmal auch kürzer. Sie erhalten keine Information über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens, sondern nur Ihr Anwalt.

    Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

    Sofort bei einem strafrechtlichen Vorwurf – sei es eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren oder eine Hausdurchsuchung. Je früher Sie anwaltlich vertreten sind, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Einfluss auf das Verfahren nehmen.

    Muss ich bei einer Hausdurchsuchung alles mitmachen?

    Nein. Auch bei einer Durchsuchung sollten Sie keine Aussagen machen und keine Dokumente freiwillig aushändigen. Lassen Sie sich sofort anwaltlich beraten – der Strafverteidiger prüft die Rechtmäßigkeit und begleitet das weitere Vorgehen.

    Was bedeutet Pflichtverteidigung – bekomme ich dann nur einen "billigen" Anwalt?

    Nein. Pflichtverteidigung heißt lediglich, dass der Staat die Kosten übernimmt – die Qualität der Verteidigung hängt allein vom Engagement und der Erfahrung des Anwalts ab. In der Kanzlei Arinstein erhalten Sie auch als Pflichtverteidiger-Mandant eine vollwertige, professionelle Vertretung.

    Wie läuft ein Strafverfahren grundsätzlich ab?

    Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Ermittlungsverfahren, Anklage, Hauptverhandlung und ggf. Rechtsmittelverfahren. Der Strafverteidiger begleitet Sie in allen Schritten, prüft Beweise, stellt Anträge und schützt Ihre Rechte.

    Welche Strafen drohen mir im schlimmsten Fall?

    Das hängt stark vom Tatvorwurf und Ihren persönlichen Umständen ab. Von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen ist vieles möglich. Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft strafmildernde Umstände herausarbeiten und auf eine Einstellung oder ein milderes Urteil hinwirken.

    Kontakt zur Kanzlei in Berlin

    Strafrechtskanzlei Arinstein

    Urbanstr. 71
    10967 Berlin


    Telefon: 030 936 833 91

    E-Mail: info@kanzlei-arinstein.de

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